Preise
Seit 1. Juli 2022 kann mit einer ärztlichen Überweisung/Anordnung durch die Hausärzte, die Psychosomatik oder Psychiatrie über die Grundversicherung abgerechnet werden. (Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen: Anordnung Psychotherapie). Eine Anordnung umfasst 15 Sitzungen. Es können 2 Anordnungen verordnet werden (insgesamt 30 Sitzungen), für die Fortsetzung der Psychotherapie nach 30 Sitzungen benötigt es eine psychiatrische Fallbeurteilung.
Der Richtpreis für Selbstzahler wird in Absprache festgelegt.
Link: Überweisungsformular